- Stretchfolie
- Kartonagen
- Schaumstoff
- Packhilfsmittel wie Umreifungs- und Klebebänder
- Paletten
Da die genannten Verpackungsmaterialien nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, sind sie nicht an einem dualen System beteiligt. Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 Verpackungsgesetz (VerpackG) sind wir daher verpflichtet, Sie über die Möglichkeit der Rückgabe dieser Verpackungen zu informieren.
Wir nehmen die oben genannten Verpackungsmaterialien im Zusammenhang mit der Lieferung unserer Produkte unentgeltlich zurück und führen diese einer ordnungsgemäßen Verwertung zu. Damit leisten wir einen Beitrag zur Rückführung der Verpackungen in den Wertstoffkreislauf.
Bei Fragen zum Thema Verpackungsrücknahme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns für die Anmeldung Ihre Rücksendung!
E-Mail: mail.eu@sinora-cases.com
Telefon: +49 9371 – 6692945
Rücksendeadresse:
Solidplex GmbH
Laurentiusstr. 39
63897 Miltenberg
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